Mit Beginn des Jahres 2017 wurde der Direktor des MUT, Prof. Dr. Ernst Seidl, von der Staatssekretärin Petra Olschowski aus dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Stuttgart, in den Sachverständigenausschuss Bereich Kulturgutschutz berufen. Die Berufung erfolgte gemäß § 14 Absatz 2 des Kulturgutschutzgesetzes.


