In regelmäßigen Abständen stellt das Universitätsarchiv und die Universitätsbibliothek Tübingen Highlights und interessante Objekte aus ihren Sammlungen vor. Das Objekt des Monats Juli 2023 ist ein Forsthandbuch aus dem Jahr 1788.
Ursprünglich wurde der Wald von der Bevölkerung frei genutzt. Die Karolinger nahmen ihn als erste in Besitz und machten daraus einen Königswald. Es folgte die Zeit des landesherrlichen Waldes, in der unser Handbuch entstand, bis sich im 19. Jahrhundert vor allem durch die Säkularisation der Staatswald entwickelte.
Die Forstverwaltung bestand bereits im Mittelalter aus einem leitenden Amtmann, dem Forstmeister, Förster und den Forstknechten. Das Forstmeisteramt wurde überwiegend an Adelige vergeben, ihnen unterstellt war der Förster, der sein Amt weitervererben konnte. Von Beginn an stellten die vielen Landesherren territorial gültige Forstordnungen auf, die die Gebote und Verbote im Wald mehr oder weniger erfolgreich regelten.
Im 18. Jahrhundert hatte die Jagd der fürstlichen Landesherren im Wald absolute Dominanz. Der Forstmeister war in Wahrheit ein adliger Oberjäger und hatte eine bescheidene bis keine forstliche Ausbildung. Die Forstverwaltung war der Jagdverwaltung untergeordnet. Bis ins 18. Jahrhundert hinein hatte der Wald sehr gelitten. Unvorstellbare Verwüstungen durch Kriege, Rodungen für Landwirtschaftsflächen und für den Bau ganzer Schiffsflotten und nicht zuletzt durch Misswirtschaft gaben um 1750 Grund für die berechtigte Befürchtung einer großen Holznot. Die Verwaltung von Jagd und Forst wurde endlich getrennt, das Adelsprivileg gelockert und schließlich aufgehoben...
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